
Ein Grundsatzurteil im Sportrecht läßt Organisatoren, Veranstalter und die Sportindustrie aufatmen.
Beim Zugspitz Extremberglauf 2008 kamen auf tragische Weise zwei Sportler ums Leben. Daraufhin wurde der Veranstalter, der die Vorfälle zutiefst bedauert, u.A. des Totschlags in zwei Fällen angeklagt. Der Eigenverantwortung der Teilnehmer wurde dabei nicht die angemessene Bedeutung zugewiesen.
Der größte und wichtigste Sportprozess der letzten Jahre wurde von den Medien aus ganz Mitteleuropa mit Spannung verfolgt. Nach einem eineinhalb jährigen, in jeder Hinsicht äußerst aufwändigen aber auch berechtigten Widerstand des Verantstalters, der den Strafbefehl nicht akzeptierte, kam es im Dezember 2009 nach einer Hauptverhandlung zu einem Freispruch.
Die Auswirkungen eines jeden anderen Ausgangs, als dem Freispruch des Veranstalters (auch einer evtl. Teilschuld), hätte fatale Folgen für alle Organisatoren, Veranstalter, Vereine, Sportagenturen, Schulen, Kindergärten u.v.m. nach sich gezogen. Viele Sportarten und Dienstleistungen im Freien wären überhaupt nicht mehr durchführbar oder mit einem für die Organisatoren weder tragbaren, noch finanzierbaren Risiko, verbunden gewesen. Hiermit kommen wir dem dankenswerten und ehrenhaften Vorschlag von mehreren Veranstaltern und Firmen nach, einen Hilfsfonds zu gründen. Die immensen Kosten der Folgen des Laufes 2008, die der Veranstalter persönlich beglich, sollten damit zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Ab sofort können Sie auf das Konto getgoing, Kennwort „OSPP“, Kreissparkasse Garmisch-P., Kontonummer: 5561, BLZ: 703 500 00; Auslandsüberweisungen: IBAN:DE08703500000000005561, SWIFT-BIC: BYLADEM1GAP (steuerlich als Werbungskosten absetzbare) Spendengelder überwiesen werden.




